Regelungen zur Gültigkeit von Semestertickets zum Sommersemester 2020 – 2. Update vom 29.05.2020

Auf Grund der aktuell anhaltenden COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Probleme bei der Ausstellung neuer Semestertickets bzw. Neu-Validierung der bestehenden Ticketmedien gelten bis zum 31. 05. 2020 folgende Regelungen:

Aufgrund der aktuellen Situation bezüglich des Corona-Virus ist der Lehrbetrieb an den meisten Hochschulen derzeit eingestellt. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass die Studierendenausweise, auf denen die Geltungsdauer mittels Thermoverfahren aufgebracht wird, nicht von allen Studierenden rechtzeitig zum Beginn des Sommersemesters am 01.04.2020 beschrieben werden können.

Das hat zur Folge, dass der Aufdruck zum landesweiten Semesterticket nicht aktualisiert werden kann. Aus diesem Grund gilt im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zunächst 31.07.2020 folgende Ausnahmeregelung:

In den Zügen gelten:

  • die für das Sommersemester 2020 (vom 01.04.2020 – 30.09.2020 bzw. 01.03.2020 – 31.08.2020) gültige Immatrikulationsbescheinigung zusammen mit
  • einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis

als Fahrtberechtigungen.

Die zugehörige Tarifinformation der NITAG kann hier eingesehen werden.

2. Aktualisierung: Die Regelung wurde verlängert bis zum 31.07.2020. Die zugehörige Tarifinformation der NITAG findet sich hier