Mein Zug war verspätet oder ist ausgefallen. Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Auch mit dem landesweiten Semesterticket habt ihr einen Anspruch auf Entschädigungen bei Zugausfällen und Verspätungen von mehr als 60 Minuten. Dies gilt auch bei Verspätungen oder Zugausfällen auf Grund von Streik oder wegen höherer Gewalt wie Unwettern. Pro Verspätung/Zugausfall habt ihr einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 1,50 €. Ihr musst allerdings mindestens drei Verspätungen gesammelt haben, damit die Bagatellgrenze von 4 € überschritten wird und euch die Entschädigung ausgezahlt werden kann. Die maximale Entschädigungshöhe beträgt 25% des Preises des landesweiten Semestertickets pro Semester.