FAQ

Allgemeine Informationen

Wer steckt hinter dem landesweiten Semesterticket?

Das Projekt zur Einführung des landesweiten Semestertickets wurde von der Verkehrs-Landesastenkonferenz (VLAK) Niedersachsen angestoßen. In diesem Gremium sind alle ASten vertreten, die in der Landesastenkonferenz (LAK) Niedersachsen sind und ein Semesterticket haben. Während der Verhandlungen über das landesweite Semesterticket haben auch Hochschulen die nicht Mitglied der LAK sind, aber im Geltungsbereich des landesweiten Semestertickets liegen, an den Sitzungen der VLAK teilgenommen.

Was ist das Besondere am landesweiten Semesterticket?

  • Das Solidaritätsprinzip
    Euer bisheriges, wie auch das landesweite Semesterticket, sind Solidartickets. Das bedeutet, dass alle Studierenden für das Semesterticket bezahlen, es aber nicht in gleicher Weise nutzen (etwa wie bei eurer Krankenkasse). Dies ist der Grund dafür, warum das Semesterticket im Vergleich zu den gekauften Einzelticket so günstig angeboten werden kann. Beim landesweiten Semesterticket wird das bisher hochschulinterne Solidarmodell auf die Landesebene übertragen. Wenn jetzt auf Landesebene Strecken dabei sind, die für die eine Hochschule wichtig sind, muss dies für eine andere Hochschule nicht gelten. Alle Hochschulen tragen dieses Ticket in gleicher Weise.
  • Die einfache Handhabung
    Das landesweite Semesterticket ist leicht zu handhaben. Es gibt nur noch ein einheitliches Streckennetz für alle teilnehmenden Hochschulen. Weder die Studierenden noch das Zugpersonal müssen in Zukunft überlegen, wo mit dem Semesterticket gefahren werden darf. Auf den im Geltungsbereich verzeichneten Strecken, darfst du alle dort verkehrenden Nahverkehrszüge nutzen. Näheres kannst du auch dem Informationsflyer entnehmen, der ab Mitte September 2018 allen Studierenden von den ASten zur Verfügung gestellt wird.

Gibt es Informationen zum landesweiten Semesterticket auch auf Englisch?

Leider können wir aktuell noch keine offiziellen Informationen zum landesweiten Semesterticket auf Englisch bereitstellen. Aktuell rechnen wir mit einer Bereitstellung des Informationsflyers und der Homepage auf Englisch im Laufe des Sommersemesters 2019.

Nutzungsberechtigte

Welche Studierenden können das landesweite Semesterticket nutzen?

Mit dem Wintersemester 2018/19 steht erstmals das landesweite Semesterticket als Zeitkarte allen Vollzeitstudierenden der teilnehmenden Hochschulen zur Verfügung.
Gasthörer, Studierende in Abend-, Fern- und Online- oder berufsbegleitenden Studiengängen sind davon ausgeschlossen.

Ich studiere nicht in Niedersachsen oder Bremen. Kann ich das landesweite Semesterticket trotzdem beziehen?

Ein Bezug des landesweiten Semestertickets durch Studierende an Universitäten und Hochschulen außerhalb Niedersachsens und Bremens ist nicht vorgesehen.

Nimmt meine Hochschule am landesweiten Semesterticket Niedersachsen/Bremen teil?

Eine Übersicht über die am landesweiten Semesterticket teilnehmenden Hochschulen findest du hier.

Preis

Wovon hängt die Preisentwicklung des landesweiten Semestertickets ab?

Die Preisentwicklung des landesweiten Semestertickets hängt neben dem Einführungspreis von zwei Faktoren ab:

  1. Preisliche Entwicklungen des Niedersachsentarifs und der Tarife der Verkehrsverbünde,
  2. Entwicklung der durchschnittlichen Nutzung durch die Studierenden, die ein landesweites Semesterticket besitzen.

Obwohl die Fahrkartenpreise des Niedersachsentarif und der Verbundtarife preislich tendenziell steigen werden, bleibt es somit möglich, dass der Preis für das landesweite Semesterticket fällt, sofern eine geringere Nutzung durch die Studierenden erfasst wird.

Warum ist Bahn fahren normalerweise so teuer und für Studierende so günstig?

Das liegt am Solidarmodell von Semestertickets (siehe Allgemeine Informationen)

Wieso müssen einige Hochschulen etwas mehr und andere Hochschulen etwas weniger für das landesweite Semesterticket bezahlen?

Bisher wurden die Preise für das Semesterticket von den einzelnen Verkehrsunternehmen im wesentlichen vorgegeben und nicht hinreichend erklärt. Zudem hatten die ASten oft nicht die Informationen, um über den Ticketpreis besser verhandeln zu können. Mit dem jetzigen Modell haben wir einen Ticketpreis, der sich an den tatsächlichen Fahrleistungen der niedersächsischen Studierenden orientiert und von unabhängigen Gutachtern errechnet wurde. Durch die solidarische Verteilung auf ganz Niedersachsen müssen einige Studierendenschaften etwas mehr und andere hingegen etwas weniger als bisher zahlen. Grundsätzlich gilt: Alle Studierenden bekommen in jedem Fall mehr Leistung als mit den bisherigen Semestertickets. Neben den Gesamtnetz Niedersachsen (für Fahrten mit Nahverkehrszügen) können jetzt zusätzlich viele grenznahe Städte angefahren werden.

Warum müssen wir so viel mehr für das landesweite Semesterticket bezahlen als bisher?

Obwohl wir versucht haben, die Preise möglichst gering zu halten, kommt es an einigen Hochschulen vor, dass der Preis (meist nur geringfügig) steigt. Eine Ausnahme hierbei bieten die Hochschulen, die bisher ein VBN-Semesterticket bezogen haben. Grundsätzlich begründen sich die Preissteigerungen zur Einführung einerseits in den Leistungsausweitungen, andererseits sind sie auch eine Folge der Angleichung der Preise an den einzelnen Hochschulen (landesweites Solidarmodell). Gerade an den Hochschulen, die bisher ein VBN-Semesterticket haben, werden durch das landesweite Semesterticket für die Studierenden viele zusätzliche Strecken nutzbar und viele neue (Uni-)Städte erreichbar. Darüber hinaus ist es weiterhin möglich, dass die lokalen Verkehrsbetriebe oder Verkehrsverbünde ihre Preise unabhängig vom Landesweiten Semesterticket erhöhen. Hierauf haben wir leider keinen Einfluss.

In der letzten Umfrage wurde ein wesentlich geringerer Preis genannt. Warum hat sich der Preis so stark erhöht?

Der Preis, der damals in der Umfrage genannt wurde spiegelte den damaligen Informations- und Preisstand wieder. Mittlerweile hat sich herausgestelt, dass einzelne Annahmen, die in der damaligen Kalkulation angewandt wurden, nicht zutreffen (z.B. der Bezug oder Nicht-Bezug von Verbundsemestertickets durch Hochschulen und dadurch die Einordnung in den Standardpreis oder Sonderpreis). Darüber werden die aktuellen Preise der Semestertickets als Grundlage für die Preisberechnung genutzt.

Ticketmedium

Wie erhalte ich mein landesweites Semesterticket?

Der Studierendenausweis eurer Hochschule wird auch beim landesweiten Semesterticket eure Fahrberechtigung beinhalten. Es soll also kein separates Medium geben.

Wie sieht das landesweite Semesterticket aus?

Als Fahrkarte gilt dein aktueller Studierendenausweis deiner Hochschule mit dem Vermerk „Semesterticket“ oder „Semesterticketausweis“. Der Gültigkeitszeitraum und das Logo des landesweiten Semestertickets werden bei den Karten auf den Thermostreifen und bei Papierausweisen direkt auf das Papier gedruckt.

An meiner Hochschule gibt es eine Chipkarte, die man jedes Semester validieren muss. Ich habe vergessen, für das neue Semester, das bereits begonnen hat zu validieren. Kann ich das Semseterticket für die Fahrt zum Validierungsautomaten trotzdem nutzen?

Das Landesweite Semesterticket gilt innerhalb des Geltungsbereichs ein gesamtes Semester bzw. ein gesamtes Trimester von 0:00 Uhr des ersten aufgedruckten Geltungstages bis 12:00 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Werktages zu beliebig vielen Fahrten. Dementsprechend habt ihr mindestens bis 12 Uhr des ersten Tages des neuen Semesters Zeit um zu eurer Hochschule zu kommen und eure Karte zu validieren.
ACHTUNG: Samstage sind Werktage! Außerdem ist es möglich, dass diese Regelung in eurem Verkehrsverbund oder in euren lokalen Bussen nicht gilt und ihr dort bereits ab der ersten Sekunde des neuen Semesters nicht mehr mit dem alten Semesteraufdruck fahren dürft.

Ich habe mein Semesterticket verloren, wie erhalte ich ein neues?

Bitte kontaktiere dein Studierendensekretariat/Immatrikulationsamt oder deinen AStA. Diese können dich über die Regularien und Voraussetzungen zur Erstellung eines neuen Semestertickets/ Studierendenausweises aufklären.

Ich habe mein Ticket noch nicht erhalten. Kann ich bis zu dessen Erhalt mit meinem Imatrikulationsnachweis fahren?

Es ist nicht möglich, das landesweite Semesterticket nur mit einem Imatrikulationsnachweis oder einer Imatrikulationsbescheinigung zu nutzen. Als Fahrkarte des landesweiten Semestertickets gilt ausschließlich das von den Hochschulen ausgegebene Semesterticketmedium mit Logo des landesweiten Semestertickets in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis.

Erstattungen und Entschädigungen

Kann ich das landesweite Semesterticket Niedersachsen/Bremen gegen ein NRW-Semesterticket tauschen?

Das landesweite Semesterticket Niedersachsen/Bremen kann nicht gegen ein NRW-Semesterticket oder sonstige Tickets getauscht werden. Dies hängt vor allem mit dem Solidarmodell zusammen (siehe Allgemeine Informationen).
Leider besteht auch keine Möglichkeit, das NRW-Semesterticket in anderen Bundesländern als Nordrhein-Westfalen abzunehmen, sodass auch der zusätzliche Erwerb des NRW-Tickets für Studierende in Niedersachsen und Bremen nicht möglich ist.

Ich konnte mir bisher mein Semesterticket erstatten lassen. Wird das auch weiterhin möglich sein?

Aus welchen Gründen Erstattungen der Beträge für das Landesweite Semesterticket erfolgen können, ist Sache der Studierendenschaft. In den Verhandlungen haben wir uns bemüht, alle bisherigen Fälle, die zu Erstattungen geführt haben, zu erhalten. Leider konnten wir dies für den Fall, dass Studierende eine Bahncard 100 besitzen, nicht mehr durchsetzen.

Für genauere Informationen, unter welchen Voraussetzungen du dich an deiner Universität oder Hochschule vom Semesterticket befreien lassen kannst, wende dich bitte an deinen AStA.

Ich brauche das Semesterticket nicht. Muss ich es trotzdem bezahlen?

Ja. Das landesweite Semesterticket basiert auf dem Solidarprinzip. Grundsätzlich muss das Ticket von jedem Vollzeitstudierenden der teilnehmenden Hochschulen abgenommen werden. Über geltende Ausnahmeregelungen an deiner Hochschule  (z.B. bei Schwerbehinderung, Beurlaubung, Auslandssemester) informiere dich bitte bei deinem AStA.

Mein Zug war verspätet oder ist ausgefallen. Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Auch mit dem landesweiten Semesterticket habt ihr einen Anspruch auf Entschädigungen bei Zugausfällen und Verspätungen von mehr als 60 Minuten. Dies gilt auch bei Verspätungen oder Zugausfällen auf Grund von Streik oder wegen höherer Gewalt wie Unwettern. Pro Verspätung/Zugausfall habt ihr einen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 1,50 €. Ihr musst allerdings mindestens drei Verspätungen gesammelt haben, damit die Bagatellgrenze von 4 € überschritten wird und euch die Entschädigung ausgezahlt werden kann. Die maximale Entschädigungshöhe beträgt 25% des Preises des landesweiten Semestertickets pro Semester.

 

Leistungsumfang

Wo gilt das landesweite Semesterticket?

Schaue einfach im Streckennetz nach, das den kompletten Geltungsbereich landesweites Semesterticket zeigt. Als Faustformel gilt, dass du auf jeden Fall sämtliche Regionalbahnen, Regional-Express-Linien und S-Bahn-Linien nutzen darfst, die in Niedersachsen oder Bremen anfangen und enden.

Mein Bahnhof ist auf der Streckennetzkarte nicht eingezeichnet. Darf ich dort trotzdem zu- und aussteigen?

Zur besseren Übersicht sind in der Streckennetzkarte nicht alle Bahnhöfe im Geltungsbereich einzeln dargestellt, es dürfen aber natürlich alle Bahnhöfe angefahren und dort auch ein- und ausgestiegen werden.

Kann ich die Strecken des landesweiten Semestertickets in beide Richtungen nutzen?

Die Strecken des landesweiten Semestertickets Niedersachsen/Bremen sind beliebig oft in beide Richtungen befahrbar und es ist sogar möglich, unterwegs zu- oder auszusteigen.

Werden neue, reaktivierte Strecken auch mit dem landesweiten Semesterticket nutzbar sein?

Die Strecke Bad Bentheim – Neuenhaus wird zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 und  die Strecke Einbeck-Salzderhelden – Einbeck voraussichtlich im Frühjahr 2019 reaktiviert. Diese Strecken werden ab Betriebsbeginn mit dem landesweiten Semesterticket nutzbar sein.

Ich hätte gerne eine Strecke im Semesterticket, die im Streckennetz des landesweiten Semesterticket nicht auftaucht. Ist es möglich den Gültigkeitsbereich zu erweitern?

Für jede Studierendenschaft besteht weiterhin die Möglichkeit, zusätzliche Vereinbarungen zu verhandeln, sofern die Strecken nicht im Geltungsbereich des landesweiten Semesterticket enthalten sind.  Außerdem können die Studierendenschaften weiterhin Verträge mit Verkehrsverbünden in Niedersachsen/Bremen abzuschließen, welche zusätzliche Nutzungen (z.B. Bus, Straßenbahn) im jeweiligen Verbundbereich ermöglichen.

Individuelle Erweiterungen für einzelne Studierende sind darüber hinaus nicht möglich.

Warum wird das landesweite Semesterticket nicht für die Nutzung in ganz Deutschland angeboten?

  1. Organisation: Das ist organisatorisch kaum umsetzbar, weil sehr viele Vertragspartner eingebunden werden müssten.
  2. Verhandlungsdauer: Damit wäre eine extrem lange Verhandlungsdauer verbunden. Die Umsetzung des landesweiten Semestertickets hat mehr als 4 Jahre gedauert.
  3. Preis: Ein deutschlandweit gültiges Semesterticket würde preislich voraussichtlich nicht mehr sozialverträglich sein.

Sind Erweiterungen des Streckennetzes geplant?

Aktuell ist nicht geplant, den Geltungsbereich des landesweiten Semestertickets zu erweitern.

Kann ich mit dem landesweiten Semesterticket auch mit ICs und ICEs fahren?

Der Fernverkehr der Deutschen Bahn (IC/EC/ICE) ist grundsätzlich nicht im landesweiten Semesterticket enthalten. Einzige Ausnahme:  Auf der Strecke Bremen Hbf – Norddeich Mole/Emden Außenhafen darf der IC genutzt werden. Bitte beachtet, dass für die Fahrradmitnahme im IC zusätzlich zur Fahrradtageskarte noch eine Reservierung erforderlich ist (siehe auch hier).

Warum kann ich einzelne IC/EC-Verbindungen nutzen und andere nicht?

Mit dem landesweiten Semesterticket sind IC/EC-Züge nur auf der Strecke von Bremen nach Norddeich Mole/Emden Außenhafen (in beide Richtungen) nutzbar. Diese Züge sind aktuell für Reisende mit Nahverkehrsfahrkarten freigegeben. Weitere Informationen auf der Seite der DB: Informationen über Bahntickets und Tarife im Expresskreuz

Kann ich bei Verspätung oder Zugausfall auf andere Züge (z.B. Fernverkehrszüge ICE/IC/EC) ausweichen?

Es ist grundsätzlich nicht erlaubt mit dem landesweiten Semesterticket Fernverkehrszüge als Ausweichzüge bei Verspätungen zu nutzen. Es kann jedoch sein, dass diese in Ausnahmefällen hierfür freigegeben werden. Diesbezüglich erkundige dich bitte beim Zugpersonal oder beim Service der Bahn.

Kann ich bei Ausfällen des Zugverkehrs auch den Schienenersatzverkehr nutzen?

Sofern Schienenstrecken z.B. auf Grund von Bauarbeiten oder Unfällen nicht nutzbar sind, wird häufig von Eisenbahnverkehrsunternehmen ein Schienenersatzverkehr (SEV), in der Regel mit Bussen, eingerichtet. Dieser Schienenersatzverkehr ist für die im landesweiten Semesterticket enthaltenen Strecken auch mit dem landesweiten Semesterticket nutzbar.

Darf ich mit meinem landesweiten Semesterticket auch Busse, Straßen- und U-Bahnen nutzen?

Nein. Das landesweite Semesterticket beinhaltet nur Fahrten mit Nahverkehrszügen auf den in der Streckennetzkarte verzeichneten Strecken. Die Nutzung der lokalen, Busse, Straßen- und U-Bahnen ist damit ausgeschlossen.

Dein AStA kann allerdings weiterhin mit lokalen Verkehrsunternehmen oder Verkehrsverbünden Verträge abschließen. Wenn dein AStA z.B. ein Verbundticket dazu gebucht hat, darfst du die lokalen Busse, Straßenbahnen und ggf. U-Bahnen zusätzlich nutzen. Informationen dazu erhältst du bei deinem AStA.

Warum sind im landesweiten Semesterticket nicht auch alle Busse, Straßen- und U-Bahnen enthalten wie im NRW-Semesterticket?

Der Aufbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Niedersachsen unterscheidet sich grundlegend von dem in Nordrhein-Westfalen. In NRW gibt es flächendeckend Verkehrsverbünde, die den gesamten ÖPNV (inkl. Busse) in ihrem Gebiet vertreten können. In Niedersachsen gibt es zwar Verkehrsverbünde, aber nicht flächendeckend. Die Einbeziehung von Bussen, Straßenbahnen und U-Bahnen hätte deshalb zur Folge, das man neben den bestehenden Verbünden mit sehr vielen kleinen Vertragspartnern verhandeln müsste, was einen wesentlich höheren Aufwand bedeutet –  organisatorisch, verhandlungstechnisch und vermutlich auch preislich.

Was passiert, wenn Strecken im Streckenverlauf, oder der Taktung ändern oder sogar komplett entfallen?

Darauf können wir leider kaum Einfluss nehmen. Bei geänderten Taktungen können weiterhin alle Verbindungen im Streckennetz genutzt werden.

Was passiert, wenn auf einer Strecke ein Bahnunternehmen wechselt?

Beim Wechsel eines Eisenbahnverkehrsunternehmens wird sich für die Studierenden nichts ändern. Somit bleibt die Strecke ununterbrochen nutzbar – auch mit den Nahverkehrszügen des neuen Betreibers. In der Vergangenheit war ein Wechsel des Öfteren mit großen Preisaufschlägen der neuen Verkehrsunternehmen verbunden, die es in Zukunft nicht mehr geben soll.

Warum kann ich nicht alle Verbindungen der S-Bahn Hamburg nutzen?

Das landesweite Semesterticket ist ausschließlich auf den folgenden Streckenabschnitten der S-Bahn Hamburg nutzbar:

  • S5 Stade – Hamburg Hbf
  • S3 Neugraben – Hamburg Hbf

Eine Ausweitung des Tickets auf weitere oder sogar alle Strecken der S-Bahn Hamburg würde zu starken Kostensteigerungen des landesweiten Semestertickets für alle Studierenden führen. Aus diesem Grund wurde die S-Bahn Hamburg nicht auf weiteren Strecken in den Leistungsumfang des landesweiten Semestertickets aufgenommen.

Zeitraum

Kann ich auch in den Semesterferien mit dem landesweiten Semesterticket Bahn fahren?

Dein landesweites Semesterticket gilt für den Zeitraum des ganzen Semesters für unzählige Fahrten mit den Nahverkehrszügen im Geltungsbereich. Somit gilt das Ticket auch in der vorlesungsfreien Zeit.

Kann ich das landesweite Semesterticket nach meiner Exmatrikulation weiter nutzen?

Ob du deine Fahrtberechtigung mit dem landesweiten Semesterticket nach Exmatrikulation verlierst oder bis zum Ende des laufenden Semesters weiterhin damit fahren kannst, hängt von den Regelungen an deiner Hochschule ab. Bitte kontaktiere deinen AStA oder dein Studierendensekretariat/Immatrikulationsamt.

Wenn du dich exmatrikulierst und den Betrag für dein Semesterticket zurück erhältst, erlischt deine Fahrtberechtigung auf jeden Fall.

Mitnahmeregelungen

Was ist notwendig, damit ich mein Fahrrad mitnehmen kann?

Für die Fahrradmitnahme bei Fahrten mit dem landesweiten Semesterticket ist generell eine Fahrradtageskarte zu lösen. Die Mitnahme von Fahrrädern kann bei nicht vorhandener Stellplatzkapazität verwehrt werden. Zudem kann es in den Verbünden Sperrzeiten für die Mitnahme von Fahrrädern geben (z.B. S-Bahn Hamburg). Genauere Informationen zur Mitnahme von Kindern, Tieren und Fahrrädern findest du hier.

Kann mein Kind kostenfrei mit dem landesweiten Semesterticket mitfahren?

Beliebig viele Kinder bis 6 Jahre fahren innerhalb des Geltungsbereichs des Niedersachsentarifs kostenfrei mit. Für die Fahrt mit Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahre sind Kinderfahrkarten notwendig. Für beide Fälle gilt: Bei Fahrten über diesen Geltungsbereich hinaus gelten abweichende Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweiligen erweiterten Geltungsbereiches. Kinder ab 15 Jahre fahren mit einer regulären Fahrkarte für Erwachsene. Genauere Informationen zur Mitnahme von Kindern, Tieren und Fahrrädern findest du hier.

Kann ich weitere Personen mit meinem Semesterticket mitnehmen?

Das landesweite Semesterticket berechtigt nicht zur Mitnahme von weiteren Personen. Eine Ausnahme bilden hier Kinder bis 6 Jahre. Genaueres hierzu findest du hier.

Ansprechpartner

Wo bekomme ich Informationen zum landesweiten Semesterticket?

Viele Informationen zum  landesweiten Semesterticket findest du auf dieser Webseite www.dein-semesterticket.de oder bei Facebook . Ab Mitte September 2018 kannst du bei deinem AStA eine gedruckte Informationsbroschüre abholen oder hier als PDF runterladen.

Dein AStA ist auch weiterhin dein direkter Ansprechpartner fürs das Semesterticket. Wendet euch bitte vor allem bei Fragen wie z.B. Erstattungen oder Verlust eures Tickets direkt an euren AStA oder eure Hochschulverwaltung, da diesbezüglich jeder AStA/jede Hochschule seine/ihre eigenen Regelungen hat.

Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich einmal Probleme mit dem Semesterticket habe?

Grundsätzlich bleibt dein AStA weiterhin Ansprechpartner für dein Semesterticket. Bitte habe Verständnis dafür, dass wir keine Übersicht haben, an welcher Hochschule welche zusätzlichen Bahnstrecken, Busse, Straßenbahnen oder U-Bahnen genutzt werden können oder wie bestimmte Abläufe und Regularien (z.B. bei Erstattungen) an den einzelnen Hochschulen geregelt sind. Bei Fragen zum Schienenverkehr im Geltungsbereich des Landesweiten Semestertickets kontaktiere uns gerne und wir werden sehen, ob auch wir dir auch direkt helfen können.